Prof. Dr. Gregor Engels

»Grundlegende Konzepte der Informatik erforschen, innovative Lösungen gemeinsam mit der IT-Industrie entwickeln, meine Studierenden und Doktoranden qualitativ hochwertig ausbilden: das finde ich faszinierend – jeden Tag aufs Neue!«

Teilzeitstudiengänge Informatik

Grundsätzlich sind die Informatik-Studiengänge an der Universität Paderborn als 3- bzw. 2-jähriges Vollzeitstudium ausgelegt. Zum Wintersemester 2009/10 wurden jedoch zusätzlich Teilzeitvarianten beider Informatik-Studiengänge neu eingeführt. Damit wird ein Teilzeit-Bachelor nach 12 Semestern oder 6 Jahren und ein Teilzeit-Master nach 8 Semestern oder 4 Jahren erreicht. Dies eröffnet die Möglichkeit, neben beispielsweise Beruf oder Familie einen Universitätsabschluss zu erreichen. Das Institut für Informatik trägt so unter anderem der Notwendigkeit Rechnung, dass viele Studierende ihr Studium selbst finanzieren müssen. Die Regelungen führen zu einer Halbierung der Studiengebühren, gehen aber andererseits einher mit der Begrenzung des Umfangs der pro Semester ablegbaren Prüfungen auf etwas mehr (18 ECTS-Punkte) als die Hälfte eines Vollzeitsemesters. Dabei können nicht ausgenutzte ECTS-Punkte auf kommende Semester übertragen werden.

Strukturell können die Veranstaltungen des Bachelor-Studiengangs auf die doppelte Zeitdauer unter Berücksichtigung aller notwendigen Reihenfolgebedingungen entzerrt werden. Da die Bachelor-Arbeit im Vollzeitstudiengang auch in Teilzeit angefertigt wird, gibt es diesbezüglich keine Probleme. Inhaltlich besteht kein Unterschied zwischen dem "Teilzeitbachelor" und dem Bachelor im Vollzeitstudium.

Im Master-Studiengang sind entsprechende zeitliche Streckungen möglich. Einzig problematisch ist die Anfertigung der Master-Arbeit, die sich im Teilzeit-Master auf den Zeitraum eines ganzen Jahres ausdehnt. Hier wird streng darauf geachtet, dass die Themenstellung – trotz der langen Zeitdauer – in Relation zur sonst geforderten, insgesamt 6-monatigen Vollzeitarbeit angemessen definiert wird. Auch hier gibt es inhaltlich keinen Unterschied zwischen dem "Teilzeitmaster" und dem Master im Vollzeitstudium.

Wechsel zwischen Teil- und Vollzeitstudium

Ein Wechsel zwischen dem Vollzeit- und dem Teilzeitstudiengang ist grundsätzlich zu jedem Semesterbeginn durch entsprechende Angabe bei der Rückmeldung in beiden Richtungen möglich. Beim Wechsel in den Vollzeitstudiengang finden eventuell aufgelaufene, nicht für das Ablegen von Prüfungen ausgenutzte ECTS-Punkte keine Berücksichtigung. Das Präsidium der Universität und die Fakultät EIM weisen jedoch darauf hin, dass jeder Wechsel durch Umschreibungs- und erforderliches Anrechnungsverfahren einen sehr hohen Arbeitsaufwand für das Zentrale Prüfungssekretariat, das Studierendensekretariat und nicht zuletzt auch für die Studierenden nach sich zieht. Somit ist ein häufiger Wechsel von Vollzeit auf Teilzeit nicht ausgeschlossen, aber auch kaum praktikabel. Empfehlenswert hingegen ist im Rahmen einer sorgfältigen Studienplanung ein Wechsel nach 2 Semestern Vollzeit- bzw. 4 Semestern Teilzeitstudium.

Änderungen im Vergleich zu den Vollzeitstudiengängen

Die im Zuge der Re-Akkreditierung der Informatikstudiengänge 2009 eingeführten Teilzeitvarianten (50%) für den Informatik Bachelor- und Masterstudiengang entsprechen im wesentlichen den auf den doppelten Umfang gestreckten Vollzeitstudiengängen. Bezogen auf die Prüfungsordnungen (BScPO-2-TZ und MScPO-2-TZ) sind daher nur wenige Anpassungen erforderlich, die der Übersichtlichkeit halber als Beschreibung der Änderungen gegenüber den Vollzeitstudiengängen unter Angabe der betroffenen Paragraphen angegeben werden.

 

BScPO-2-TZ

MScPO-2-TZ

Anpassungen einiger Zahlen zur Streckung des Studiums auf den doppelten Zeitumfang.

§1 (1)
§3 (1)

§1 (1)
§3 (1)

Explizite Begrenzung der Möglichkeit Prüfungen abzulegen auf 18 ECTS-Punkte, also etwas mehr als die halbe übliche Semesterarbeitslast (30 ECTS-Punkte). Nicht ausgeschöpfte Punkte aus vorhergehenden Semestern können zusätzlich zu den 18 ECTS-Punkten nachgeholt werden.

§9 (3)

§9 (3)

Explizite Ermöglichung von Gruppenarbeit zwischen zeitlich gleich getakteten Abschlussarbeiten von Vollzeit- und Teilzeitstudierenden im Bachelor; expliziter Ausschluss dieser Möglichkeit im Master.

§17 (5)

§17 (5)

Anpassung der Laufzeit der Masterarbeit, der Möglichkeit der Themenrückgabe und der Verlängerung (Faktor zwei) – nicht nötig bei der Bachelorarbeit, da diese ohnehin in Teilzeit erstellt wird.

§17 (2)

§17 (2)
§17 (7)

In folgendem Dokument sind die daraus folgenden Neufassungen der betroffenen Paragraphen bzw. Absätze aufgeführt (Änderungen sind gelb markiert bzw. durchgestrichen). Nicht aufgeführte Paragraphen sind mit der jeweiligen Vollzeit-Ordnung identisch: Anpassungen für das Teilzeitstudium