Prof. Dr. Gitta Domik

»Computergrafik gibt der Mathematik Gestalt und den Daten Ausdruckskraft. Durch komplexe Formeln und präzise Modelle erreichen wir photorealistische Computerdarstellungen. Wir verbessern und erforschen die Methoden zur Visualisierung verschiedenster Anforderungsbereiche aus Gesellschaft und Wirtschaft.«

FAQs zu den Informatik-Studiengängen an der Universität Paderborn
- werden nochmals überarbeitet/aktualisiert -

Nichtbestehen von Prüfungen im neuen Modulsystem

Ich habe eine Klausur zu einer Pflichtveranstaltung nicht bestanden - wie sieht es jetzt mit den Wiederholungsmöglichkeiten aus?

Zunächst gilt, dass jede Pflichtklausur zweimal wiederholt werden kann (BScPO §8, 4). Man kann jede solche Klausur also insgesamt bis zu drei Mal versuchen. Um abzufangen, dass ein Studierender möglicherweise mit schriftlichen Prüfungen generell nicht so gut klar kommt, besteht die Möglichkeit, die zweite Wiederholung auf Wunsch als mündliche Ergänzungsprüfung zu absolvieren. Diese Prüfung ist ausdrücklich in ihrem Anspruch niedriger angesetzt, kann allerdings entsprechend auch bestenfalls das Ergebnis "ausreichend" erbringen. Wird solch eine mündliche Ergäzungsprüfung gewünscht, melden Sie dies beim Prüfer selbst ausdrücklich an. Harte Wahrheit: Schaffen Sie die zweite Wiederholung nicht, müssen Sie das Informatikstudium beenden - Sie sollten sich also spätestens nach der ersten mißglückten Wiederholung in der Fachschaft und/oder beim Prüfer oder Ihrem Mentor beraten lassen.

Ich habe eine Klausur zu einer Wahlpflichtveranstaltung im zweiten Studienabschnitt des Bachelorstudiums nicht bestanden. Wie sieht es da aus?

Normalerweise müssen Sie in einem solchen Modul zwei Veranstaltungen bestehen. Hier gibt es folgende Regeln zu beachten:
  1. Sie dürfen die Prüfung zu jeder einzelnen Veranstaltung höchstens zweimal wiederholen.
  2. Sie dürfen insgesamt in dem Modul nur zwei Wiederholungsprüfungen machen.
  3. Sie dürfen einmalig eine Veranstaltung komplett streichen ("kompensieren") - unabhängig von der Zahl Ihrer Wiederholungsversuche, die dann auch "gelöscht" werden.

Dementsprechend sollten Sie sich spätestens nach einem mißglückten Prüfungsversuch Ihre Optionen und eventuellen Krisensituationen explizit klar machen. Dabei sollte eine Rolle spielen, ob Sie meinen, daß eine Veranstaltungen Ihnen absolut nicht "liegt", oder ob Sie meinen, daß Sie mehr aus Versehen bei einer Klausur schlecht vorbereitet waren und ähnliche Überlegungen. Insgesamt ist das Modulsystem etwas einschränkender als es bei den Wahlpflichtveranstaltungen nach DPO4 der Fall war.

Und wie sieht es im Masterstudiengang aus?

Im Masterstudiengang gelten innerhalb der Module die gleichen Regeln wie oben für den 2. Studienabschnitt des Bachelorstudiengangs beschrieben. Hinzu kommt, dass einmalig innerhalb des Studiengangs ein ganzes Modul komplett gestrichen ("kompensiert") werden kann. Dies kann neben dem Vermeiden eines endgültigen Scheiterns des Studiums dazu genutzt werden, "mehr" zu studieren und dadurch die Noten in einem nicht so gut gelungenen Modul zu verbessern.

Allgemeinbildungsprüfungen

Ich bin zum Bachelorstudiengang Informatik zugelassen worden, ohne das Abitur zu haben. Muss ich nun die Allgemeinbildungsprüfungen (Deutsch, Mathematik, Englisch) absolvieren?

Für Studierende, die ohne die allgemeine Hochschulreife (Abitur) bei uns das Informatikstudium aufnehmen, bietet unsere Universität Allgemeinbildungsprüfungen in Mathematik, Deutsch und Englisch an. Damit sollen Voraussetzungen erreicht werden, die in Allgemeinbildungsprüfungen an Universitäten notwendig sind. Früher war die Teilnahme an Allgemeinbildungsprüfungen Pflicht, wenn man ohne Abitur ein Universitätsstudium absolvieren wollte. Die gesetzlichen Regelungen, auf denen die neue Bachelor-Prüfungsordnung basiert, fordern formal nun nicht mehr die Teilnahme an Allgemeinbildungsprüfungen. Es sind aber gerade im Informatik-Studium gute Kenntnisse und Fähigkeiten in den Fächern Mathematik, Deutsch und Englisch sehr wichtig. Wenn Sie diese nicht schon aus der Schulbildung mitbringen, bieten Allgemeinbildungsprüfungen eine gute Gelegenheit sie nachzuholen.

Weitere Informationen finden Sie auf einer speziellen Informationsseite des Studierendensekretariats.

Bachelorstudiengang

Die Note im Bachelorstudiengang muss mindestens 3,0 sein, um in den Masterstudiengang wechseln zu können. Wie berechnet sich diese Note genau?

Es wird eine gewichtete Notensumme aus allen Modulnoten, der Note der Studienarbeit und der Prüfungen des Nebenfachs (nicht des Studium Generale!) gebildet. Dabei zählen alle Veranstaltungen der Semester 1-4 mit dem einfachen Gewicht ihrer Leistungspunkte, alle Veranstaltungen der Semester 5-6 doppelt, das Nebenfach einheitlich mit 20 ECTS-Punkten und Gewicht 30 und die Bachelorarbeit vierfach. Es ergeben sich also für die relevanten Noten folgende Gewichte: 

Studienabschnitt Modul ECTS-Punkte Faktor Gewicht für Note
1. - 4. Semester Programmiertechnik 16 1 16
Softwaretechnik
(10 ECTS nicht notenrelevant)
1 4
Datenbanken Grundlagen 4 1 4
Modellierung 10 1 10
Datenstrukturen und Algorithmen 8 1 8
Einführung in Berechenbarkeit, Komplexität und formale Sprachen 8 1 8
Grundlagen der technischen Informatik und Rechnerarchitektur 10 1 10
Konzepte und Methoden der Systemsoftware 8 1 8
Analysis 8 1 8
Lineare Algebra 8 1 8
Grundlagen Mensch-Maschine-Wechselwirkung 4 1 4
Stochastik 6 1 6
5. - 6. Semester SWT-IS 8 2 16
MuA 8 2 16
ESS 8 2 16
MMWW 8 2 16
Schlüsselqualifikationen
(1 ECTS nicht notenrelevant)
3
2 6
Bachelorarbeit
(3 ECTS nicht notenrelevant)
12
4 48
3. - 6. Semester Nebenfach 20 1,5 30
  Summe:     242

Welche Veranstaltungen sind im Rahmen des Studium Generale belegbar?

Grundsätzlich können Sie jede Veranstaltung an der Universität als Studium Generale belegen. Weitere Informationen finden Sie unter der Sonderseite zum Thema Studium Generale.

Wieviele ECTS-Punkte sind den Veranstaltungen des Studium Generale zugeordnet?

Viele Veranstaltungen werden inzwischen im Kontext von Bachelor- oder Masterstudiengängen angeboten, dann sind die ECTS-Punkte der Veranstaltung bei diesen Studiengängen angegeben. Falls noch keine ECTS-Punkte definierbar sind, finden Sie ein Bewertungsschema, das vorläufig zur Anwendung kommt, auf der Sonderseite zum Thema Studium Generale.

Kann ich die Veranstaltungen, die im Studium Generale zu hören sind, beliebig aufteilen?

Ja! Die Aufteilung in 4 ECTS-Punkte im ersten und 2 ECTS-Punkte im 4. Semester ist keineswegs bindend. Es müssen nur 6 ECTS-Punkte irgendwann im Laufe des Grundstudiums absolviert werden.

Kann ich im Bachelorstudiengang mein Nebenfach wechseln?

Ja, ein einmaliger Wechsel des Nebenfachs ist nach §15,Abs. 5 der Bachelor-Prüfungsordnung möglich. Es muss hier ein formloser Antrag beim Zentralen Prüfungssekretariat Informatik gestellt werden.

Masterstudiengang

Kann ich beim Wechsel innerhalb der Universität Paderborn sowohl mit dem Bachelor nach der neuen Prüfungsordnung, als auch mit dem Bachelor nach DPO4 in den Masterstudiengang einsteigen?

Ja, vorausgesetzt, die Note ist mindestens 3,0. Für diesen Wechsel gibt es auch keine zeitliche Begrenzung etwa durch die Geltungsdauer der Übergangsregeln; allerdings wären davon Anerkennungen eventuell anzurechnender Veranstaltungen nach DPO4 betroffen.

Unter welchen Voraussetzungen kann ich zum Masterstudium in Paderborn zugelassen werden, wenn ich einen Bachelor an einer anderen Universität erworben habe?

Der extern erworbene Bachelor muss laut Masterprüfungsordnung dem Paderborner Bachelor in Informatik gleichwertig sein. Im Falle eines Bachelor in Informatik einer deutschen Universität kann man im Allgemeinen davon ausgehen, dass die Gleichwertigkeit gegeben ist. Allerdings kann es im Falle geringer Abweichungen vorkommen, dass der Zugang zum Masterstudiengang nur mit Auflagen (Nachholen von Bachelorveranstaltungen) ermöglicht wird.
Im Falle von Bachelorabschlüssen in informatiknahen Fächern (etwa Bioinformatik, Wirtschaftsinformatik, Informationstechnik) und/oder von Fachhochschulen, Berufsakademien o.ä. ist von einer Gleichwertigkeit nicht von vorneherein auszugehen. In  diesen Fällen muss daher eine individuelle Überprüfung der erbrachten Vorleistungen erfolgen. Diese werden typischerweise als Bachelor-Leistungen anerkannt und eine Einstufung in ein entsprechendes (hohes) Fachsemester im Bachelorstudiengang vorgenommen, so dass nach einem oder zwei Semestern im Bachelorstudiengang anschließend der Paderborner Bachelor in Informatik erworben werden und danach der Wechsel in den Masterstudiengang erfolgen kann.
Die Entscheidungen trifft der Prüfungsausschuß Informatik (siehe auch Anerkennung von Prüfungsleistungen).

Abschlussarbeit

Kann ich ein Thema für meine Abschlussarbeit in einem Betrieb, in dem ich arbeite oder mein Berufspraktikum absolviere, erhalten?

Ja, Sie können in einer Firma arbeiten und dort eine Idee für eine Studienarbeit entwickeln oder vorgeschlagen bekommen. Dann müssen Sie allerdings mit der Idee (und empfehlenswert auch einem Gesprächspartner aus der Firma) bei einem Professor vorbeischauen und sie/ihn überzeugen, daß das Thema für eine Studienarbeit geeignet ist und daß sie/er die Betreuung übernimmt. Formal kann nur ein Hochschullehrer die Studienarbeit betreuen, kann dabei aber von einem Firmenvertreter unterstützt werden. Dieser taucht aber formal in dem Verfahren nicht auf.

Wie kann ich die Bearbeitungszeit meiner Bachelorarbeit verlängern?

Der Studierende muss selbst einen begründeten Antrag auf Verlängerung der Bearbeitungszeit (2 Wochen Bachelorarbeit, 6 Wochen Masterarbeit) stellen.

Wann, wie und wo kann ich einen Antrag auf Verlängerung meiner Bachelor- Masterarbeit stellen?

Der Antrag muss vom Betreuer befürwortet / unterschrieben und spätestens am Abgabetag (besser früher) direkt im Zentralen Prüfungssekretariat abgegeben werden.

Seminare

Was ist eigentlich der Unterschied zwischen einem Proseminar, einem Seminar und einem Oberseminar?

Formal besuchen Sie ein Proseminar im 2. Studienabschnitt des Bachelor-Diplom-Studiengangs oder im neuen Bachelor-Studiengang. Im 3. Studienabschnitt bzw. im Masterstudiengang brauchen Sie ein Seminar.
Inhaltlich bedeutet ein Proseminar vor allem die Erarbeitung eines Vortrages mit einer zugehörigen schriftlichen Ausarbeitung, wobei die Literatur vom Veranstalter vorgegeben wird. Beim Seminar muss der Studierende selbständig die gesamte oder wenigstens Teile der Literatur zum Vortrag zusammenstellen.
In Oberseminaren wiederum tragen Absolventen (Bachelor, Master, Diplom) über ihre Arbeit, sowie Promovierende oder manchmal auch mal von einer AG eingeladene Wissenschaftler vor. Das Oberseminar können Sie nicht direkt im Studium einsetzen; das besuchen Sie interessehalber - oder als vortragender Absolvent!

Modulprüfung

Habe ich als Studierender das Recht auf eine Einzelprüfung, wenn ich meine Modulprüfung bei zwei verschiedenen Prüfern ablegen möchte?

Die Modulprüfung – kann – in zwei Einzelprüfungen abgelegt werden. Ein Recht darauf hat der Prüfling nicht. Der Prüfer kann darauf bestehen, dass die Modulprüfung zu einem einzigen Termin stattfindet, das heißt: zwei Prüfungen mit zwei Prüfern - ein Modulprüfungstermin.

Prüfungsergebnisse

Wo und wie erhalte ich meine Prüfungsergebnisse (Transcript of Records in Englisch)?

Die Prüfungsergebnisse sind aktuell im LSF ersichtlich. Das Abschlusszeugnis wird vom Zentralen Prüfungssekretariat ausgestellt und liegt dort zur Abholung bereit. Das Transcript of Records (in Englisch) wird auf Antrag beim Prüfungsausschussvorsitzenden erstellt.