Auslandsstudium
Als Paderborner Studierende sind Sie während eines Auslandsstudiums für ein oder zwei Semester an einer ausländischen Hochschule eingeschrieben und belegen dort Veranstaltungen in einem mit dem Studium an der Universität Paderborn vergleichbaren Umfang. Zu einem erfolgreichen Auslandstudium gehört insbesondere, dass Sie an den an der Gastuniversität üblichen Prüfungen zu den Semesterenden teilnehmen.
Das Institut für Informatik empfiehlt und unterstützt ein Auslandsstudium und bemüht sich, in Kooperation mit dem akademischen Auslandsamt (International Office) der Universität Paderborn, Partnerschaften mit interessanten Gastuniversitäten zu unterhalten und neue zu etablieren. Ein Auslandssemester kann sowohl im Bachelor- als auch im Masterstudiengang Informatik duchgeführt werden.
Ein Semester an der Western Michigan University in Kalamazoo | ||
| Ein Semester im Ausland - Informationsabend vom 07. Juni 2011 | ||
Die an der Gastuniversität zu erbringenden Leistungen werden vor dem Antritt des Auslandstudiums in einem "Learning Agreement" zwischen Ihnen, der Universität Paderborn und der Partneruniversität vereinbart. Nach der Rückkehr wird die Anerkennung der Leistungen auf dem Anerkennungsformular beantragt, das Sie zusammen mit der Notenbestätigung der Partneruniversität beim Prüfungsausschuss einreichen müssen.
Hinweise zum Transcript of Records erhalten Sie auf der Seite des International Office (Auslandsamt) auf: http://www-zv.upb.de/aaa/main/Formulare.html
Für Informatiker soll das Transcript of Records bald über PAUL zur Verfügung stehen. Bis es soweit ist, wenden Sie sich bitte an Frau Irene Roger (irene.roger[at]upb.de), gleich neben dem Büro von Herrn Prof. Dr. Szwillus.
Weitere Informationen zu den Zielen, dem Zeitplan, der Organisation und den verschiedenen Möglichkeiten, einen Auslandsstudienplatz zu bekommen, können den unten stehenden FAQ's und den Rahmenrichtlinien für Auslandssemester entnommen werden.
Auslandsbeauftragte der Informatik
Weitere Informationen
- Liste der Auslandspartnerschaften der Informatik
- Akademisches Auslandsamt (International Office) der Universität Paderborn, insbesondere
- deren aktuelle Ausschreibungen und Bewerbungstermine und
- eine Übersicht über die Kooperationen der Universität Paderborn mit Hochschulen im Ausland (mit Erfahrungsberichten von Studierenden)
- deren Fördermöglichkeiten
FAQ's
- die Vertiefung fachlicher Kenntnisse, insbesondere auf Gebieten, die nicht in Paderborn abgedeckt werden
- die Vertiefung fremdsprachlicher Kenntnisse
- der Erwerb von Prüfungsleistungen
- die persönliche Erfahrung, Teil einer anderen Gesellschaft zu sein, und das Kennenlernen dieser Gesellschaft
- Repräsentation des Heimatlandes
- Über eine formalisierte Auslandspartnerschaft der Universität Paderborn
- Direkt über ein Mitglied der Universität Paderborn
- In vollständiger Eigenregie
- Tabelle zur Umrechnung zwischen deutschen Noten und den Noten vieler europäischer Länder, den USA, Kanada und Australien
- Informationen der Universität Bonn zur Notenumrechung verschiedener Länder
Welche Ziele werden mit einem Ausslandsstudium verfolgt?
Sie stehen in Kontakt mit einem Mitglied der Universität Paderborn, typischerweise einem Hochschullehrer der Fakultät für Elektrotechnik, Informatik und Mathematik, das direkt mit einer ausländischen Kollegin oder einem ausländischen Kollegen für Sie einen Auslandsaufenthalt individuell arrangiert.
Sie kümmern sich in vollständiger Eigenregie um Ihren Auslandsstudienplatz. Sie wählen insbesondere Ihre Gastuniversität und bewerben sich dort nach deren Auswahlkriterien. Sie konkurrieren dabei mit anderen Bewerberinnen und Bewerbern aus aller Welt.
Wann muss man mit den Vorbereitungen beginnen?
Welcher Aufwand entsteht?
Was muss man tun, damit die im Ausland erbrachten Prüfungsleistungen an der Universität Paderborn anerkannt werden?
Nach der Rückkehr wird die Anerkennung der Leistungen auf dem Anerkennungsformular beantragt, das Sie zusammen mit der Notenbestätigung der Gastuniversität beim Prüfungsausschuss einreichen müssen. Der Prüfungsausschuss bescheinigt die erfolgreiche Absolvierung eines Auslandsaufenthalts. Im Falle einer formalisierten Partnerschaft geschieht dies auf Empfehlung des jeweiligen Programmbeauftragten.






