Jan Wolter

»Die Informatik in Paderborn ist vor allem durch ihre breite inhaltliche Ausrichtung attraktiv. Ich persönlich habe mich seit meiner Bachelorarbeit besonders im Bereich visueller Sprachen engagiert. Seit dem Masterabschluss kann ich als wissenschaftlicher Mitarbeiter in diesem Bereich weiterarbeiten.«

Bewerbung

Auf der Webseite zur Immatrikulation/Einschreibung erfahren Sie, wie Sie sich für unsere Informatikstudiengänge einschreiben können. Bitte prüfen Sie vorher, ob Sie die unten aufgeführten Zulassungsvoraussetzungen erfüllen.
 

Zulassungsvoraussetzungen

Jeder Bewerber mit allgemeiner Hochschulreife (Abitur) kann ohne Zulassungsbeschränkung jeweils im Wintersemester das Informatikstudium im Bachelorstudiengang aufnehmen. Darüber hinaus gibt es Sonderregelungen für Bewerber mit Fachabitur und Beruflich Qualifizierte.

Voraussetzung für das Masterstudium ist ein abgeschlossenes Informatik- oder gleichwertiges 
Bachelorstudium. Ein Masterstudium kann sowohl im Sommer- als auch im Wintersemester aufgenommen werden.

Zulassung zum Bachelorstudiengang

Die Aufnahme des Studiums im Bachelorstudiengang ist jeweils im Wintersemester, das nächste Mal also zum WS 2011/2012 möglich. Eine Zugangsbeschränkung (Orts-NC) ist für das kommende Wintersemester nicht vorgesehen. Der Einstieg als höheres Fachsemester - nach Anerkennung von Vorleistungen - ist allerdings auch zum Sommersemester möglich.

Grundsätzlich ist die allgemeine Hochschulreife (Abitur) Zulassungsvoraussetzung für das Informatikstudium. Wir bieten jedoch auch die Möglichkeit mit einem Fachabitur-Abschluss das Bachelorstudium der Informatik aufzunehmen (siehe dazu den Unterpunkt "Zulassung zum Bachelorstudiengang mit Fachhochschulreife").

Zulassung zum Masterstudiengang

Zum Masterstudiengang Informatik kann zugelassen werden, wer einen Abschluss mit einer Gesamtnote von in der Regel mindestens 3.0 in einem methodenorientierten Bachelorstudiengang in Informatik besitzt, der in Umfang und Inhalt dem Bachelorstudiengang Informatik an der Universität Paderborn entspricht oder wer einen gleichwertigen Abschluss nachweisen kann. Die Feststellung der Gleichwertigkeit trifft der Prüfungsausschuss.

Der Prüfungsausschuss kann gegebenenfalls zusätzliche Prüfungsleistungen festlegen, die von dem Bewerber oder der Bewerberin vor dem Beginn des Studiums erbracht werden müssen.

Auch Absolventen eines Bachelorstudiengangs anderen Typs können auf Antrag zum Master-Studiengang zugelassen werden, wobei in diesem Fall der Prüfungsausschuss gegebenenfalls zusätzliche Vorleistungen fordern oder auch lediglich eine Zulassung in einem höheren Fachsemester des Bachelorstudiengangs genehmigen kann.

Ab dem WS 07/08 ist die Möglichkeit eröffnet worden, das Masterstudium in Informatik komplett in Englisch zu absolvieren. Studierende, die dies in Anspruch nehmen wollen, müssen allerdings während ihres Studiums parallel zum Studium einen Deutschkurs besuchen oder anderweitig erworbene Deutschkenntnisse nachweisen. Für ab dem WS 09/10 neu eingeschriebene Studierende wird ein Mindestanteil von 24 ECTS-Punkten an englischsprachigen Veranstaltungen im Hauptfach Informatik Pflicht. Daher wird für deutsch-sprachige Studierende bei Studienbeginn ebenfalls ein Nachweis englischer Sprachkenntnisse verlangt, der für Bildungsinländer durch fünf Jahre erfolgreich abgeschlossenen Schulunterricht in Englisch ab der Klasse 5 erfolgt. Details zu diesen Regelungen finden Sie unter dem Punkt "Die Rolle der Sprache Englisch im Masterstudiengang" auf der Seite Aktuelle Hinweise des Prüfungsausschusses.

Für die formale Abwicklung der Zulassung ist das Studentensekretariat der Universität zuständig (Uni-Homepage > Studium > Formalitäten).

Zulassung zum Bachelorstudiengang mit Fachhochschulreife

Um mit einem Fachabitur-Abschluss (schulischer Teil der Fachhochschulreife) für das Bachelorstudium der Informatik zugelassen zu werden, ist ein besonderes Zulassungsverfahren zu durchlaufen, das aus
  • Allgemeinbildungsprüfungen und einer
  • Prüfung der fachlichen Eignung

besteht. Nähere Informationen zu den Allgemeinbildungsprüfungen finden Sie auf einer speziellen Informationsseite des Studierendensekretariats.
Die fachliche Eignungsprüfung wird vom Fach Informatik selbst auf Basis der "Ordnung zur Feststellung der besonderen studiengangsbezogenen fachlichen Eignung für den Bachelor-Studiengang Informatik" durchgeführt. Bevor eine Einschreibung erfolgen kann (Bewerbungsschluss ca. Anfang Juni bis Mitte September 2012, Nachfrist bis ca. Ende Oktober 2012) müssen sowohl die Allgemeinbildungsprüfungen als auch die Prüfung der fachlichen Eignung bestanden sein.

"Die Allgemeinbildungsprüfung ist auch Voraussetzung für Studierende welche von der Fachhochschule zur Universität wechseln." Für AbiturientInnen ist sie nicht verpflichtend, aber als Aufbaukurse ebenfalls ausdrücklich empfohlen.

Ansprechpartner

    Mathematik:

    Juliane Klemm und
    Julia Sonntag
    Telefon: 05251 / 60-2653
    E-Mail: jklemm[at]math.upb.de
    Raum: D 3.241

Zur Prüfung der fachlichen Eignung sollten Sie bei Interesse wie folgt vorgehen:


Schritt 1: Prüfen Sie Ihre Gesamtnote auf dem Fachabiturzeugnis
  • Ist Ihre Note 2,5 oder schlechter können Sie nur aufgenommen werden, wenn Sie nachweisen können, dass Ihre nicht so gute Durchschnittsnote auf für das Informatikstudium nicht relevante Fächer zurückzuführen ist, oder Sie über einschlägige Zusatzqualifikationen verfügen. Fügen Sie daher in diesem Fall Ihrer Bewerbung alle relevanten Informationen zu diesen Punkten bei. Weiter mit Schritt 3.
  • Ist Ihre Note besser als 2,5 geht es weiter mit Schritt 2.

Schritt 2: Prüfen Sie Ihre Informatiknote auf dem Fachabiturzeugnis

(falls Sie keine Informatiknote haben, nehmen Sie stattdessen die Mathematiknote)
  • Ist diese Informatiknote (bzw. Mathematiknote) 2,0 oder besser UND ist die Gesamtnote 2,0 oder besser, müssen Sie nur noch die Allgemeinbildungsprüfungen bestehen. Für Ihre Bewerbung brauchen Sie lediglich eine einfache Kopie Ihres Fachabiturzeugnis an uns zu schicken. Weiter mit Schritt 4.
  • Andernfalls geht es weiter mit Schritt 3.

Schritt 3: Erstellen eines persönlichen Bewerbungsportfolios

  • Erstellen Sie ein Bewerbungsportfolio, das einerseits Ihr Fachabiturzeugnis (einfache Kopie) und einen Text enthält, der drei Seiten nicht überschreitet und zu folgenden Punkten Stellung nimmt:
    1. Begründung des Studienwunsches vor dem Hintergrund des eigenen Werdeganges,
    2. Bezug der eigenen Vorstellung vom Studium zu dem Angebot in dem angestrebten Studiengang an der Universität Paderborn,
    3. Darstellung und Beurteilung schon erworbener, für das Studium einschlägiger Kompetenzen und
    4. Vorstellungen vom späteren Berufsfeld.
  • Weiter mit Schritt 4.

Schritt 4: Einreichen der Bewerbung
  • Reichen Sie bitte Ihre Bewerbung bis spätestens zum 31.8.2012 beim

    Prüfungsausschuss für fachliche Eignung
    z. Hd. Prof. Gerd Szwillus
    Institut für Informatik
    Fürstenallee 11
    33102 Paderborn

    ein.

Aufgrund Ihrer Unterlagen entscheidet der Prüfungsausschuss, ob Sie unmittelbar angenommen werden können, oder ob Sie zu einem Bewerbungsgespräch eingeladen werden. Diese Gespräche finden Ende August/Anfang September statt, sodass Sie sich danach noch in der regulären Zeit einschreiben können. Falls Sie den o.a. Termin nicht einhalten können, setzen Sie sich bitte mit Prof. Szwillus in Verbindung.

Beachten Sie bitte, dass Sie in jedem Falle alle Allgemeinbildungsprüfungen bestanden haben müssen, bevor Sie sich einschreiben können!

Zulassung für in der beruflichen Bildung Qualifizierte

Zusätzlich zu den oben genannten Zugängen mit Abitur bzw. Fachhochschulreife können Bewerber, die gemäß HG § 66 Abs. 4 die Voraussetzungen für die in der beruflichen Bildung Qualifizierten besitzen, Antrag auf Zulassung gemäß der Zugangsprüfungsverordnung stellen. Bewerbungen werden direkt an das Studierendensekretariat gerichtet; beachten Sie hierzu auch die detaillierten Hinweise.