Bewerbung
Auf der Webseite zur Immatrikulation/Einschreibung erfahren Sie, wie Sie sich für unsere Informatikstudiengänge einschreiben können. Bitte prüfen Sie vorher, ob Sie die unten aufgeführten Zulassungsvoraussetzungen erfüllen.
Zulassungsvoraussetzungen
Jeder Bewerber mit allgemeiner Hochschulreife (Abitur) kann ohne Zulassungsbeschränkung jeweils im Wintersemester das Informatikstudium im Bachelorstudiengang aufnehmen. Darüber hinaus gibt es Sonderregelungen für Bewerber mit Fachabitur und Beruflich Qualifizierte.Voraussetzung für das Masterstudium ist ein abgeschlossenes Informatik- oder gleichwertiges
Bachelorstudium. Ein Masterstudium kann sowohl im Sommer- als auch im Wintersemester aufgenommen werden.
Zulassung zum Bachelorstudiengang
Grundsätzlich ist die allgemeine Hochschulreife (Abitur) Zulassungsvoraussetzung für das Informatikstudium. Wir bieten jedoch auch die Möglichkeit mit einem Fachabitur-Abschluss das Bachelorstudium der Informatik aufzunehmen (siehe dazu den Unterpunkt "Zulassung zum Bachelorstudiengang mit Fachhochschulreife").
Zulassung zum Masterstudiengang
Der Prüfungsausschuss kann gegebenenfalls zusätzliche Prüfungsleistungen festlegen, die von dem Bewerber oder der Bewerberin vor dem Beginn des Studiums erbracht werden müssen.
Auch Absolventen eines Bachelorstudiengangs anderen Typs können auf Antrag zum Master-Studiengang zugelassen werden, wobei in diesem Fall der Prüfungsausschuss gegebenenfalls zusätzliche Vorleistungen fordern oder auch lediglich eine Zulassung in einem höheren Fachsemester des Bachelorstudiengangs genehmigen kann.
Ab dem WS 07/08 ist die Möglichkeit eröffnet worden, das Masterstudium in Informatik komplett in Englisch zu absolvieren. Studierende, die dies in Anspruch nehmen wollen, müssen allerdings während ihres Studiums parallel zum Studium einen Deutschkurs besuchen oder anderweitig erworbene Deutschkenntnisse nachweisen. Für ab dem WS 09/10 neu eingeschriebene Studierende wird ein Mindestanteil von 24 ECTS-Punkten an englischsprachigen Veranstaltungen im Hauptfach Informatik Pflicht. Daher wird für deutsch-sprachige Studierende bei Studienbeginn ebenfalls ein Nachweis englischer Sprachkenntnisse verlangt, der für Bildungsinländer durch fünf Jahre erfolgreich abgeschlossenen Schulunterricht in Englisch ab der Klasse 5 erfolgt. Details zu diesen Regelungen finden Sie unter dem Punkt "Die Rolle der Sprache Englisch im Masterstudiengang" auf der Seite Aktuelle Hinweise des Prüfungsausschusses.
Für die formale Abwicklung der Zulassung ist das Studentensekretariat der Universität zuständig (Uni-Homepage > Studium > Formalitäten).
Zulassung zum Bachelorstudiengang mit Fachhochschulreife
- Allgemeinbildungsprüfungen und einer
- Prüfung der fachlichen Eignung
besteht. Nähere Informationen zu den Allgemeinbildungsprüfungen finden Sie auf einer speziellen Informationsseite des Studierendensekretariats.
Die fachliche Eignungsprüfung wird vom Fach Informatik selbst auf Basis der "Ordnung zur Feststellung der besonderen studiengangsbezogenen fachlichen Eignung für den Bachelor-Studiengang Informatik" durchgeführt. Bevor eine Einschreibung erfolgen kann (Bewerbungsschluss ca. Anfang Juni bis Mitte September 2012, Nachfrist bis ca. Ende Oktober 2012) müssen sowohl die Allgemeinbildungsprüfungen als auch die Prüfung der fachlichen Eignung bestanden sein.
"Die Allgemeinbildungsprüfung ist auch Voraussetzung für Studierende welche von der Fachhochschule zur Universität wechseln." Für AbiturientInnen ist sie nicht verpflichtend, aber als Aufbaukurse ebenfalls ausdrücklich empfohlen.
Ansprechpartner
Dr. Bernhard Doppler |
Dr. Georg Wagner |
Juliane Klemm und |
Zur Prüfung der fachlichen Eignung sollten Sie bei Interesse wie folgt vorgehen:
Schritt 1: Prüfen Sie Ihre Gesamtnote auf dem Fachabiturzeugnis
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Schritt 2: Prüfen Sie Ihre Informatiknote auf dem Fachabiturzeugnis (falls Sie keine Informatiknote haben, nehmen Sie stattdessen die Mathematiknote)
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Schritt 3: Erstellen eines persönlichen Bewerbungsportfolios
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Schritt 4: Einreichen der Bewerbung
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Aufgrund Ihrer Unterlagen entscheidet der Prüfungsausschuss, ob Sie unmittelbar angenommen werden können, oder ob Sie zu einem Bewerbungsgespräch eingeladen werden. Diese Gespräche finden Ende August/Anfang September statt, sodass Sie sich danach noch in der regulären Zeit einschreiben können. Falls Sie den o.a. Termin nicht einhalten können, setzen Sie sich bitte mit Prof. Szwillus in Verbindung.
Beachten Sie bitte, dass Sie in jedem Falle alle Allgemeinbildungsprüfungen bestanden haben müssen, bevor Sie sich einschreiben können!



