Einzureichende Unterlagen zur Beschäftigung als Studentische Hilfskraft

wenn zutreffend bitte außerdem folgende Vordrucke einreichen:
  • Vordruck „Nebentätigkeitserklärung“ 
  • Kopie des Hochschul- oder FH-Abschlusses + Studienbescheinigung aus der die Einschreibung im Masterstudiengang hervorgeht
  • Dienstzeitenbescheinigung einer anderen deutschen Hochschulverwaltung über vorherige SHK-Beschäftigungen (da diese Vortätigkeiten auf
    die maximale Beschäftigungszeit von 6 Jahren  anzurechnen sind)
  • Aufenthaltserlaubnis mit Berechtigung zur Ausübung der SHK-Tätigkeit oder bei EU-Bürgern (ausgenommen Bulgarien und Rumänien) Kopie der
    Identity Card (eine Beschäftigung ist immer nur längstens bis zum Ende der Aufenthaltserlaubnis möglich)
  • schriftliche Genehmigung der SHK-Tätigkeit durch Stipendiengeber
  •  Heiratsurkunde/Geburtsurkunde der Kinder 
Bitte füllen Sie alle Vordrucke sorgfältig aus und unterschreiben Sie alle Exemplare. Als Anlagen fügen Sie bitte folgende Unterlagen bei:
  • aktuelle Studienbescheinigung mit Semesterzahl und Fachangabe im Original
  • Kopie der Krankenversichertenkarte oder Mitgliedsbescheinigung der Krankenkasse (nicht notwendig bei Weiterbeschäftigungsverträgen)
  • Lohnsteuerkarte 2010 oder Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug 

Die Unterlagen sind spätestens vier Wochen vor Vertragsbeginn im Sekretariat abzugeben!
Eine rechtzeitige Bearbeitung kann sonst nicht sichergestellt werden.


Eine Berechnungstabelle für den Urlaubsanspruch von SHK und WHK ist unter folgendem Link zu finden:

Urlaubsanspruch SHK+WHK

Impressum | Webmaster | Letzte Änderungen am : 27.02.2012