Einzureichende
Unterlagen zur Beschäftigung als Studentische Hilfskraft
wenn zutreffend bitte außerdem folgende Vordrucke einreichen:
- Vordruck „Nebentätigkeitserklärung“
- Kopie des Hochschul- oder FH-Abschlusses +
Studienbescheinigung aus der die Einschreibung im
Masterstudiengang hervorgeht
- Dienstzeitenbescheinigung einer anderen deutschen
Hochschulverwaltung über vorherige SHK-Beschäftigungen (da diese
Vortätigkeiten auf
die maximale Beschäftigungszeit von 6 Jahren anzurechnen sind) - Aufenthaltserlaubnis
mit Berechtigung zur Ausübung der SHK-Tätigkeit oder bei
EU-Bürgern (ausgenommen Bulgarien und Rumänien) Kopie der
Identity Card (eine Beschäftigung ist immer nur längstens bis
zum Ende der Aufenthaltserlaubnis möglich) - schriftliche
Genehmigung der SHK-Tätigkeit durch Stipendiengeber
- Heiratsurkunde/Geburtsurkunde
der Kinder
Bitte füllen Sie alle Vordrucke sorgfältig aus und unterschreiben
Sie alle Exemplare. Als Anlagen fügen Sie bitte folgende Unterlagen
bei:
- aktuelle Studienbescheinigung mit Semesterzahl und
Fachangabe im Original
- Kopie der Krankenversichertenkarte oder
Mitgliedsbescheinigung der Krankenkasse (nicht notwendig bei Weiterbeschäftigungsverträgen)
- Lohnsteuerkarte 2010 oder Bescheinigung für den
Lohnsteuerabzug
Die Unterlagen sind spätestens vier Wochen vor Vertragsbeginn
im Sekretariat abzugeben!
Eine rechtzeitige Bearbeitung kann sonst nicht sichergestellt
werden.
Eine Berechnungstabelle für den Urlaubsanspruch von SHK und WHK ist unter folgendem Link zu finden:
Urlaubsanspruch SHK+WHK